Ein weiteres Prüffeld ist die Überprüfung der Elektroanlage nach TRBS 1201 (Technische Regel Betrieb Sicherheit)
Früher (und teilweise noch Heute) gab es die UVV- / BG-Prüfungen wie VBG 4 / BGV A2 / BGV A3 oder ZH1 414
Diese ganzen Vorschriften werden aber durch EG-Vorschriften immer mehr verschwinden, da für die EG die Berufsgenossenschaft
ein Verein ist und somit nicht EG-Konform. Deshalb muß der Staat einspringen und neue Sicherheitsvorschriften erlassen.
Dies sind dann die TRBS. Ind diesen Vorschriften sind dann oft die BG-Vorschriften einfach übernommen worden.
So sind die zitierten VBG4, BGA2, BGVA3 alles die gleiche Forschrift und wurde jetzt größtenteils in die TRBS 1201 übernommen.
Bei der durch mir durchgeführten Prüfung nach TRBS 1201 werden die Minimalanforderungen erfüllt.
Dies bedeutet das in der Regel kein Prüfbuch geführt wird, wohl aber die Prüfung vorschriftsmäßig Dokumentiert wird.
Dadurch ist diese Prüfung bei uns in der Regel bezahlbar.
Auch ist die Störung des Betriebsablaufes minimal und auch nur sehr kurz.
Mitbewerber gehen da oft intensiver vor, was natürlich sich dann auch in Zeitaufwand und im Preis niederschlägt.
Also bei Interesse, einfach mal anfragen, ob für Ihren Bedarf die Minimal-Prüfung ausreicht.
Der Chef in Arbeitsmontur